Kosten

Kosten:

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, d.h. ich rechne überwiegend mit privat versicherten PatientInnen ab (Beihilfe, private Zusatzversicherungen, private Versicherungen, SelbstzahlerInnen). Gerne informiere ich Sie /Dich auch persönlich über Kosten und Möglichkeiten der Übernahme einer Behandlung bei mir. Einen kleinen Überblick kurzen Überblick können Sie sich jedoch gerne hier verschaffen:

  •     Gesetzlich versicherte PatientInnen: Da ich keine Kassenzulassung besitze, kann ich nicht einfach mit Ihrer Krankenkassenkarte abrechnen: Sie müssen sich bei Behandlungwunsch in meiner privaten Praxis bei Ihrer Krankenkasse über das Thema Kostenersattung beraten lassen, diese beantragen, oder selber die Kosten übernehmen. Gerne berate ich Sie hierüber persönlich, leite bei Nachfrage entsprechende Unterlagen an Sie weiter. Hier finden Sie einen interessante Broschüre bei Interesse: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
  •     Privat versicherte PatientInnen: Über die Approbation, den Arztregistereintrag verfüge ich über die Berechtigung private PatientInnen bis 21 Jahre nach der GOP für Ärzte zu behandeln. Sie können die Kosten bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Hierzu stelle ich für Sie nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen, bei Wunsch -und Bedarf, einen weiterführenden Therapieantrag. Aufgrund der jahrzehntelang nicht erfolgten Anpassung der GOP Sätze, und trotzdem erheblich gestiegenen Praxisnebenkosten, wie höheren allgemeinen Lebenserhaltungskosten verlange ich den 2,9 fachen Satz! Bei Möglichkeit, je nach Indikation und dann nur mit medizinischer Begründung, so dass den meisten Anteil der Stundenhonorare je nach Vertrag Ihre private Versicherung übernehmen wird. Dies sind pro Therapiestunde statt 100,55 (GOP 2,3 fach) 126,79 Euro für 50 Minuten. Sollte Ihnen die Erhöhung aus wirtschaflichen Gründen bei Selbstzahlung /bei hoher Differenzzahlung zur Versicherungsleistung nicht möglich sein, sprechen Sie mich bitte an!
  • Erwachsene/Therapie nach dem HP-Gesetz, SelbstzahlerInnen: Eine Psychotherapiestunde kostet gemäß der oben geschilderten Situation für 50 Minuten nach GOP 126,79 Euro. In Einzelfällen lässt sich dieser Preis nach Darstellung Ihrer Situation verhandeln. Zu empfehlen ist dieses Vorgehen nur bei "kurzer" Behandlungsdauer, wie bei dringenden Gründen. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.
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